Ein Polizeieinsatz in Köln läuft aus dem Ruder. Die Polizei will verhindern, dass davon Bilder an die Öffentlichkeit gelangen.
Mittwochnachmittag auf dem Rudolfplatz in der Kölner Innenstadt: Charlie S. beobachtet einen größeren Polizeieinsatz. Ein Mann liegt zwischen mehreren Polizisten auf dem Boden. Einer kniet auf den Beinen des festgenommenen Mannes. Andere drücken seinen Oberkörper auf den Boden. Insgesamt zählt Charlie S. 13 Polizeibeamte die sich mit der Festnahme des Mannes beschäftigen.
Charlie S. studiert Forensik. Er ist besorgt, dass dem festgenommenen Mann etwas passieren könnte. Er zieht sein Handy aus der Tasche und fängt an den Einsatz zu filmen. Ein Polizist sagt ihm, er solle nicht die Gesichter der Beamten filmen. S. achtet darauf, will aber den Einsatz festhalten. „Ich finde es gut, wenn die Polizei Gewalttäter festnimmt, sie soll aber aufpassen, dass den Menschen dabei nichts passiert“, sagt er später.
Als klar wird, dass der festgenommene Mann abtransportiert werden soll, macht Charlie S. ein paar Schritte nach vorne, ruft dem Mann zu, er solle ihm seinen Namen sagen. „Dann hätte ich Rechtshilfestrukturen wie der Roten Hilfe die Festnahme schildern können“,erklärt S.. Doch der am Boden gefesselte Mann versteht erst nicht was S. von ihm will. Als er es dann doch versteht und gerade dazu ansetzt seinen Namen zu rufen, drückt ihm ein Polizist die Hand auf den Mund. Charlie S. wird gleichzeitig von einer Polizistin abgedrängt. Sie fordert ihn auf, das Video zu beenden, ihm wird das Telefon aus der Hand gerissen. Anschließend wird sein Personalausweis abfotografiert und S. muss unter Aufsicht der Polizei das Video löschen.
Das Video kann S. anschließend wiederherstellen. Ihn ärgert, wie die Polizei vorgegangen ist. Später erfährt er, dass der Festgenommene zusammen mit zwei weiteren jungen Männern einen Fahrradfahrer attackiert haben soll. Dass so jemand festgenommen wird, begrüßt S., findet es aber wichtig, dass mit festgenommenen Personen korrekt umgegangen wird. Dass dem Festgenommenen eine Hand vor den Mund gehalten wurde, kann Charlie S. nicht verstehen.
Das sieht auch der Düsseldorfer Medienrechtler Jasper Prigge ähnlich. Er hat das Video von der Festnahme gesehen und sagt: „Es gibt keinen Anlass für die Polizei, den Festgenommenen daran zu hindern, seinen Namen zu rufen. Das ist kein angemessener Umgang.“ Den Umgang der Polizei mit dem filmenden Charlie S. sieht Prigge differenziert: Die Polizei könne seine Personalien aufnehmen, denn „falls das Video rechtswidrig veröffentlicht wird, ist damit eine strafrechtliche Verfolgung möglich“. In einer solchen Festnahmesituation sei ein öffentliches Interesse gegeben, deswegen sei es „tendenziell zulässig, solche Aufnahmen anzufertigen.“ Prigge betont, dass es auf den Einzelfall ankomme. Eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ist nach der Ansicht des Juristen nicht gegeben. Der Polizeieinsatz habe in der Öffentlichkeit stattgefunden.
Charlie S. ist verärgert über das Vorgehen der Polizei. Mit so einem Vorgehen versuchten die Beamten Menschen einzuschüchtern und dafür zu sorgen, dass sie unbeobachtet handeln kann. Das findet er gefährlich.